Rodenkirchen_10

 

 

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A 5  Myriameterstein am PWC Fischergrund

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Blick auf Rheinweiler

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P Fischergrund

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Bänke und Tische für die gemütliche Rast

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WC-Anlage

Ein in jeglicher Hinsicht ungewöhnliches Denkmal an einer Autobahn ist der Myriameterstein am Parkplatz mit WC (PWC) Fischergrund zwischen Karlsruhe und Basel.

Im Jahre 1863 wurde durch die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt erstmals der Rhein in voller Länge vermessen. In 10.000 (altgriechisch Myria) Meter Abständen wurden ab der mittleren Rheinbrücke in Basel Vermarkungssteine an beide Ufer des Rheins gesetzt. Jedoch hatten einzelne Rheinanliegerstaaten auch eigene Kilometrierungssysteme. Einige der Vermessungssteine gingen im Laufe der letzten 150 Jahre verloren, besonders da ab 1. April 1939 die heute noch gültige Rheinkilometrierung eingeführt wurde. (Deren Nullpunkt ist die alte Konstanzer Rheinbrücke und endet bei Hoek van Holland an der Mündung des Rheins in die Nordsee mit km 1036,20)

Durch den Weiterbau der heutigen Autobahn A 5 in Richtung Süden musste dieser Myriameterstein seinen ursprünglichen Platz verlassen und wurde in der Autobahnmeisterei in Efringen-Kirchen aufgestellt. Im Oktober 2012 wurde der Stein am Parkplatz der Richtungsfahrbahn Basel bei Betriebskilometer 798,4 als Kleindenkmal neu errichtet.

Auf der südlichen Seite des Steins ist die Entfernung zur Landesgrenze Großherzogtum Baden - Schweiz angegeben (16.520 Meter), Auf der zur Autobahn gewendeten Seite finden sich – ebenfalls in 10.000er Schritten – die Entfernungen nach Basel (20 km) und Rotterdam (804,450 km). Unten der Fixpunkt für die Vermessungsgeräte.

Auf der Flußseite ist die Nummer des Steins in römischen Ziffern (Zwei) und die Höhe (230,61 Meter) über dem AP (Amsterdamer Pegel) angegeben. Die Nordseite zeigt (mit 250,072 km) die Entfernung zur badisch-hessichen Grenze an.

Zum Vergleich: Vom PWC Fischergrund nach Norden über die A 5 zur Landesgrenze Hessen – Baden-Württemberg sind es 250,5 km und bis zur Bundesgrenze sind es über die A 5 15,7 km.

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Harmonische Einbeziehung des besonderen Kleindenkmals in die Ruhemöglichkeiten an der Rastanlage

 

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